
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Absicherung von Geothermiebohrungen:
Bohrunternehmen – Planer – Geologen sind an der Bohrung beteiligt;
Kommen diese für entstehende Schäden auf?
Wenn Bohrunternehmen, Planer oder beteiligte Geologen einen Schaden verschulden, haften sie auch für die Folgen und müssen die Kosten der Wiederherstellung tragen. Der Grundsatz stimmt.
Wenn alle beteiligten Unternehmen ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht nachkommen, ist eine Haftung aber nahezu ausgeschlossen. Und wo keine Haftung, da auch kein Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des Bohrers, des Planers oder Geologen.
Wahrscheinlicher jedoch ist sogar, dass zwar ein Bohrunternehmen den Schaden schuldhaft verursacht, man dies aber nur sehr schwer in einem langwierigen Prozess oder schlimmstenfalls gar nicht nachweisen kann.
Solange keine Haftung vorliegt oder nachgewiesen werden kann, gehen Schäden „aus Grund und Boden“ zu Lasten des Bauherrn / Auftraggebers.
Warum reicht eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung nicht aus?
Die Haftpflichtversicherung des Bauherrn bietet nur Schutz, wenn auch ein Verschulden des Bauherrn vorliegt. Das bedeutet, dass der Bauherr selbst einen Schaden bei Bohrarbeiten verursachen müsste, bei dem das Gebäude eines Nachbarn beschädigt wird.
Zudem sind in Haftpflichtversicherungen folgende Bereiche generell nicht versichert:
- - Bergrecht (bei allen Bohrungen die tiefer als 100 Meter reichen)
- - Allmählichkeitsschäden, die nicht plötzlich, sondern über einen längeren Zeitraum eintreten.
Haftpflichtversicherungen schützen immer Dritte (also fremde Personen). Der Schaden der einem Bauherrn selbst durch eine Bohrung am eigenen Gebäude entstehen kann (so genannter Eigenschaden) wird nicht ersetzt.
Warum reicht eine Bauleistungs-Versicherung nicht aus?
Die Bauleistungs-Versicherung schützt in erster Linie die versicherte Baumaßnahe bei Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm, aber auch Schäden durch Vandalismus, durch Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches.
Inwieweit die Bohrungen hierunter fallen, sollte im Einzelfall mit dem Versicherer geklärt werden.
Schäden am vorhandenen Altbau oder in der Nachbarschaft sind nicht versichert.
Was ist eine Arteser-Versicherung? Was ist hier versichert?
Wie der Namen allerdings schon sagt, ist die Versicherungsleistung auf Schäden begrenzt die durch einen Arteser oder evtl. auch noch eines Gasaustritt entstehen.
Die am Versicherungsmarkt angebotenen Arteser-Versicherung sind relativ teuer und bieten nur für einen geringen Gefahrenkatalog Versicherungsschutz. Auch sind die angebotenen Versicherungssummen sehr gering. Ursprünglich kommt die Idee einer Arteser-Versicherung aus der Schweiz.
Mit dem Abschluß hörtkorn.geothermic haben Sie die Schäden, die durch das unvorhergesehene Anbohren eines unter Spannung stehenden Grundwasserleister (Arteser) sowie einer Gasblase im Rahmen der Gesamtversicherungssumme bis 1 Mio. EUR ebenfalls versichert.
Wie schließe ich die Versicherung (hörtkorn.geothermic) ab?
Bevor eine Versicherung abgeschlossen wird, sollte sichergestellt werden, dass Ihr Bohrunternehmen nicht schon eine Versicherung für Ihr Projekt vorhält. Qualifizierte Bohrunternehmen werden unaufgefordert mit einem Versicherungszertifikat auf ihre Bauherren / Auftraggeber zukommen.
Wenn das beauftragte Bohrunternehmen keine Versicherung vorhält, können Sie hier online den Versicherungsschutz beantragen.
Kosten / Versicherungsbeitrag?
Der Versicherungsbeitrag für hörtkorn.geothermic berechnet sich nach den Bohrmetern.
Prämie: 1,45 € je Bohrmeter / Mindestprämie je Projekt 297,50 €
Zusätzlich kann die Deckungserweiterung "Geothermic-PLUS" hinzugewählt werden (siehe weiter unten). Der Mehrbeitrag für diesen Baustein beträgt 59,50 €.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:
- Bohrunternehmen muss Fachfirma nach DVGW-Merkblatt W 120 sein. Dies garantiert eine hohe Qualität von Mitarbeitern und Bohrequipment.
- Auslegung und Ausführung der Erdwärmesondenanlage muss entsprechend den technischen Vorschriften und Regeln, insbesondere nach der Richtlinie VDI 4640 (thermische Nutzung des Untergrundes) durchgeführt werden.
- Die geologisch-hydrogeologische Aufnahme der Bohrung mit allen Ergebnissen muss protokolliert werden.
- Die Endteufe darf nicht tiefer als 200 m liegen.
Bei Verstoß gegen die genannten Punkte ist der Versicherer zur Kündigung des Versicherungsvertrags berechtigt oder bei Schäden ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was ist versichert?
Der Versicherer leistet bei unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen (wie beispielsweise Gebäuden / Inhalt von Gebäuden) einschließlich Flora und Fauna (Eigen- und / oder Drittschäden) durch Bohrvorhaben, welche zur Erstellung von Erdwärmesonden dienen.
Der Versicherer leistet insbesondere Entschädigung für Sachen bei Schäden durch
- Erdhebung, Erdsenkung
- Erdbeben, Erdrutsch
- Anschnitt von artesisch gespannten Grundwasserleitern (Überflutung, Langzeitveränderung am regionalen hydraulischen Regime)
- Gasaustritt
- Eintrag mikrobiologischer Verunreinigungen (ggf. Verschleppung und Ausdehnung von Verschmutzungen)
- Hydraulischer Kurzschluss zweier getrennter Grundwasserstockwerke (ggf. Veränderung der Grundwassereigenschaften; Salzaufstieg)
Mitversichert gelten auch die Kosten für:
- Aufräumung und Entsorgung von Sachen
- Baugrund und Bodenmassen
- Dekontamination und Entsorgung von Erdreich
- Bewegungs- und Schutzmaßnahmen
- Provisorische Schutzmaßnahmen
- Hotelkosten
- Schadensuche
- Rechtsschutz bei unbegründeten Ansprüchen Dritter
- Sachverständige / Experten
- Arteserverschluss
- Umsonst aufgewandte Bohrungen
- Stillstand von Bohrequipment
Der rechtsverbindliche Versicherungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag.
Was ist Geothermic-PLUS?
Sofern vereinbart, werden Umbaukosten und/oder Kosten für die Neuinstallation des Heizungssystems entschädigt, sofern nach einem versicherten Schadenereignis (z.B. Anbohren eines Artesers) die Fertigsstellung der Erdsonde durch eine behördliche Anordnung untersagt wird. Die Entschädigungsleistung für diesen Baustein ist auf maximal 5.000 € begrenzt.
Die Mehrprämie für diese Erweiterung beträgt 59,50 €.
(HINWEIS: Diese Deckungserweiterung ist nicht Gegenstand der behördlichen Forderungen in Baden-Württemberg!)
Was ist nicht versichert?
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten,
- Krieg,
- innere Unruhen,
- Terrorakte,
- Kernenergie.
Der rechtsverbindliche Versicherungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag.
Was mache ich in einem Schadenfall?
Informieren Sie bitte unverzüglich die im Versicherungszertifikat benannten Stellen. Ebenfalls können Sie hier nochmals die wesentlichen Obliegenheiten zum richtigen Verhalten im Schadenfall nachlesen!
Einer unserer ersten Schritte nach Ihrer Schadensmeldung wird die Kontaktaufnahme mit Ihnen sein. Wir werden dann gemeinsam eine Bestandsaufnahme vornehmen und weitere Schritte abstimmen.
Was ist wenn ein Schaden erst eine Weile nach der Bohrung auftritt?
Sie haben nach Ende der Bohrung noch eine Nachhaftungszeit von 24 Monate. Alle Schäden, welche in dem Zeitraum durch die Bohrung verursacht werden, sind versichert.
Ich bin Bohrunternehmer, Planer oder SHK-Unternehmer und möchte für meine Kunden die Anmeldung übernehmen. Ist das möglich?
Ja, generell kann jeder anmelden. Lediglich die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz müssen erfüllt sein und der Bohrer muss gelistet sein. Ob der Bohrer gelistet ist, können Sie bei der Anmeldung zum Zertifikat entnehmen (Pull-Down-Menü).
Mein favorisierter Bohrer ist bei der Zertifikatsanmeldung nicht gelistet. Was soll ich nun machen?
In dem Fall müssen Sie auf einen der genannten Qualitätsbohrer auszuweichen.
Wenn Ihr Bohrer ebenfalls gelistet werden möchte bitten wir um Kontaktaufnahme. Gerne informieren wir über das weitere Vorgehen.
Erhalte ich noch eine Rechnung oder einen sonstigen Nachweis zum Versicherungsschutz?
Nein, durch das Zertifikat ist Ihre Bohrung zum Rahmenvertrag rechtsverbindlich angemeldet. Durch Ausgleich der auf dem Zertifikat genannten Prämie tritt der Versicherungsschutz in Kraft!
