Informationen zum Bereich Versicherungsschutz

Wir haben Ihnen die wesentlichen Merkmale zur Absicherung Ihrer Geothermie-/Erdsondenbohrung über die verschuldensunabhängige Versicherung (Bohrlochversicherung) zusammengefasst:

Warum Versicherungsschutz?

  • Die Beteiligten haften im Regelfall nur bei Verschulden.
  • Nach Gesetz muss der Bauherr bzw. der Auftraggeber für Schäden aus Grund und Boden aufkommen.
  • Ihr Nachbar kann nach § 906 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ausgleichsansprüche anmelden.
  • Für solch neuartige Risiken sind die „klassischen“ Versicherungen nicht ausreichend.

Ein Restrisiko ist immer vorhanden!

Ein interessanter Artikel zur rechtlichen Bewertung ist im TGA Fachjournal 'Moderne Gebäudetechnik' in der Ausgabe 5/2011 erschienen. Diesen können Sie auf der Internetseite des Verlages herunterladen >>> HIER

„Geothermie  Risiken in der oberflächennahen Geothermie aus juristischer Sicht"; Prof. Dr. jur. Klaus Englert & Dr. jur. Bastian Fuchs – Artikel erschienen in 'Moderne Gebäudetechnik 5/2011'.

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Umfang des Versicherungsschutzes

Absicherung von unvorhergesehenen Sachschäden durch Bohrvorhaben,
insbesondere von:

  • Erdhebung
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Anschnitt von artesisch gespannten Grundwasserleitungen
  • Gasaustritt
  • Eintrag mikrobiologischer Verunreinigungen
  • Hydraulischer Kurzschluss zweier getrennter Grundwasserstockwerke

Ersetzt werden bis zu insgesamt 1 Mio. EUR neben Sachschäden auch
anfallende Kosten für:

  • Aufräumung, Dekontamination und Entsorgung von Sachen
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Dekontamination und Entsorgung von Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzmaßnahmen
  • Arbeits- und Eilfrachtzuschläge
  • Luftfracht- und Luftreisekosten
  • Provisorische Schutzmaßnahmen
  • Hotelkosten (bis 100 Tage, maximal 20.000 EUR)
  • Behördliche Auflagen
  • Technologiefortschritt
  • Schadensuchkosten
  • Verkehrssicherung
  • Kosten des Rechtsschutzes bei unbegründeten Ansprüchen Dritter
  • Sachverständigen- und Expertenkosten
  • Arteserverschluss
  • Umsonst aufgewandte Bohrkosten
  • Stillstandskosten für Bohrequipment

 Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt 500 EUR.

Nicht versicherte Gefahren und Schäden

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden:

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, Streik oder Aussperrung
  • durch innere Unruhen
  • durch Verfügung von hoher Hand, insbesondere Enteignung, Beschlagnahme oder Konfiszierung durch staatliche Organe
  • durch Terrorakte (Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen)
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bekannt sein mussten
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bekannt sein musste; der Versicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war
  • soweit für diese eine Leistung aus einem anderen Vertrag (zum Beispiel Baubetriebs-Haftpflichtversicherung, Bauherren-Haftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung) des Versicherungsnehmers oder eines Mitversicherten (beauftragten Unternehmen / Firmen) erlangt werden kann bzw. bei einem entsprechenden Abschluss erlangt werden könnte
  • für die ein Dritter einzutreten hat oder ohne auf den Einzelfall bezogene Sonderabreden einzutreten hätte
  • durch ungenügende Wartung/Instandhaltung
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Was noch zu beachten ist:

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass

  • das beauftragte Bohrunternehmen als Fachfirma nach DVGW-Merkblatt W 120 mit den entsprechenden Qualifikationsanforderungen zertifiziert ist oder die entsprechende Qualifikation für die Erstellung von Erdwärmesonden (z. B. D-A-CH-Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen) der Wärmepumpenverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nachweisen kann;
  • die Auslegung und Ausführung einer Erdwärmesondenanlage entsprechend den technischen Vorschriften und Regeln, insbesondere nach der Richtlinie VDI 4640 (thermische Nutzung des Untergrundes) durchgeführt wird;
  • die geologisch-hydrogeologische Aufnahme der Bohrung mit allen Ergebnissen protokolliert wird;
  • die Endteufe nicht tiefer als 200 m liegt;
  • die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden;
  • die Prämie vor Bohrbeginn beglichen wurde.

 

Prämienberechnung

  • Einfachste Prämienberechnung anhand der geplanten Bohrmeter.
  • Einfach die Anzahl der gesamten Bohrmeter in das dafür vorgesehene Feld eingeben und die Prämie wird automatisch berechnet.
  • Die Prämienrechnung wird als Anhang zu Ihrem Versicherungszertifikat erstellt.
  • Der Versicherungsschutz tritt erst in Kraft, wenn die Prämie vor Bohrbeginn auf der genannten Bankverbindung eingegangen ist.
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Anmeldung

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. hat über die Dr. Friedrich E. Hörtkorn GmbH bei der Waldenburger Versicherung AG einen Generalvertrag zur laufenden Versicherung abgeschlossen.

Der Bundesverband Wärmepumpe ist Versicherungsnehmer und ermöglicht allen Bauherren, Auftraggebern oder sonstigen am Projekt beteiligten Unternehmen die Anmeldung ihres Bohrvorhabens.

Voraussetzung ist, dass das von Ihnen beauftragte Bohrunternehmen unter der Rubrik "Bohrfirmen" genannt ist. Nur diese Unternehmen können bei der Zertifikatsanmeldung ausgewählt werden.

Ebenso ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass die beteiligten Unternehmen entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen. Prüfen Sie dies einfach anhand der Checkliste.

Wie bekomme ich Versicherungsschutz?

Sie können Ihr Projekt ganz einfach unter der Rubrik 'Zertifikat - Online anfordern' zum Versicherungsschutz anmelden und erhalten ein automatisch generiertes Versicherungszertifikat mit Ihren Daten. Ebenfalls werden nochmals die relevanten Vertragsdaten für Sie wiedergegeben.

Dieses Zertifikat können Sie zur Vorlage bei den Genehmigungsbehörden und sonstigen Beteiligten (Planer, Banken etc.) verwenden und damit Versicherungsschutz für Ihr Bohrvorhaben vorweisen. Wir empfehlen den Überweisungsträger bzw. eine Bestätigung der Bank wegen der Prämienzahlung beizufügen um den Nachweis führen zu können, dass die Anmeldung Ihres Projektes rechtskräftig wurde.

Eine separate Rechnung oder Bestätigung erfolgt nicht. Es gelten die Bestimmungen zur laufenden Versicherung welche Sie hier einsehen können.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Falschangaben zu Einschränkungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.

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