Hörtkorn Geothermic

Bohrunternehmen, Planer, Geologen sind an der Bohrung beteiligt. Kommen diese für entstehende Schäden auf?

Wenn Bohrunternehmen, Planer oder Geologen einen Schaden verschulden, haften sie auch für die Folgen und müssen die Kosten der Wiederherstellung tragen. Der Grundsatz stimmt. Wenn alle beteiligten Unternehmen ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht nachkommen, ist eine Haftung aber nahezu ausgeschlossen. Und wo keine Haftung, da auch kein Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des Bohrers, des Planers oder Geologen. Wahrscheinlicher jedoch ist sogar, dass zwar ein Bohrunternehmen den Schaden schuldhaft verursacht, man dies aber nur sehr schwer in einem langwierigen Prozess oder schlimmstenfalls gar nicht nachweisen kann. Solange keine Haftung vorliegt oder nachgewiesen werden kann, gehen Schäden 'aus Grund und Boden' zu Lasten des Bauherrn/Auftraggebers.

Warum reicht eine Bauherren-Haftpflicht-Versicherung nicht aus?

Die Haftpflichtversicherung des Bauherrn bietet nur Schutz, wenn auch ein Verschulden des Bauherrn vorliegt. Das bedeutet, dass der Bauherr selbst einen Schaden bei Bohrarbeiten verursachen müsste, bei dem das Gebäude eines Nachbarn beschädigt wird. Zudem sind in Haftpflichtversicherungen folgende Bereiche generell nicht versichert:

  • Bergrecht - bei allen Bohrungen, die tiefer als 100 Meter reichen
  • Allmählichkeitsschäden, die nicht plötzlich, sondern über einen längeren Zeitraum eintreten

Haftpflichtversicherungen schützen immer Dritte, also fremde Personen. Der Schaden, der einem Bauherrn selbst durch eine Bohrung am eigenen Gebäude entstehen kann, sogenannter Eigenschaden, wird nicht ersetzt.

Warum reicht eine Bauleistungs-Versicherung nicht aus?

Die Bauleistungs-Versicherung schützt in erster Linie die versicherte Baumaßnahme bei Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden durch höhere Gewalt wie z.B. Hochwasser oder Sturm, aber auch Schäden durch Vandalismus, durch Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches. Inwieweit die Bohrungen hierunter fallen, sollte im Einzelfall mit dem Versicherer geklärt werden. Schäden am vorhandenen Altbau oder in der Nachbarschaft sind nicht versichert.

Um was handelt es sich bei einer Arteser-Versicherung, was ist hierbei versichert?

Unter bestimmten geologischen/artesischen Bedingungen kann der Wasserdruck im Bohrlochtiefsten größer sein als der hydrostatische Druck. In diesem Fall strömt das Grundwasser ohne eine Pumpe aus dem Bohrloch aus, wenn dieses nicht verschlossen ist. Es bildet sich ein Arteser. Bei einer 'Arteser-Versicherung' ist die Versicherungsleistung auf Schäden begrenzt, die durch einen Arteser oder evtl. durch Gasaustritt entstehen. Die am Versicherungsmarkt angebotenen Arteser-Versicherungen sind relativ teuer und bieten nur für einen geringen Gefahrenkatalog Versicherungsschutz. Auch sind die angebotenen Versicherungssummen sehr gering. Ursprünglich kommt die Idee einer Arteser-Versicherung aus der Schweiz. Mit dem Abschluss von hörtkorn.geothermic haben Sie die Schäden, die durch das unvorhergesehene Anbohren eines unter Spannung stehenden Grundwasserleiters (Arteser) sowie einer Gasblase im Rahmen der Gesamtversicherungssumme bis 1 Mio. EUR ebenfalls versichert.

Was ist eine verschuldensunabhängige Versicherung für Erdbohrungen?

Ob Bohrlochversicherung, verschuldensunabhängige Versicherung oder sonst eine Bezeichnung: mit hörtkorn.geothermic haben Sie das Original gefunden. Bereits Anfang 2010 haben wir gemeinsam mit dem großen Branchenverband 'Bundesverband Wärmepumpe e.V.' diese Versicherungslösung erarbeitet. Seit 2011 ist die sogenannte verschuldensunabhängige Versicherung oftmals Gegenstand der behördlichen Forderungen/Genehmigungen bei Erdsondenbohrungen in Baden-Württemberg. Daher ist hörtkorn.geothermic das erste Versicherungsprodukt, welches diese Forderung ganzheitlich erfüllt und seither ununterbrochen am Markt erhältlich ist.

Wie schließe ich die Versicherung hörtkorn.geothermic ab?

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. bzw. die BWP Marketing & Service GmbH hat für interessierte Bauherren einen Generalvertrag 'Bohrlochversicherung hörtkorn.geothermic' abgeschlossen, somit können auch Sie Ihr Projekt ohne viel Aufwand verbindlich zur Versicherung anmelden. Sie können den Versicherungsschutz direkt online beantragen und ein entsprechendes Versicherungszertifikat generieren. Dieses Versicherungszertifikat legitimiert Sie gemäß den einschlägigen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Ihre Ansprüche in einem Schadenfall geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Zertifikates an den rechtzeitigen Ausgleich der Prämienforderung gebunden ist.

Wie sieht es hinsichtlich Kosten, Versicherungsbeitrag und Rechnung aus?

Der Versicherungsbeitrag für die Bohrlochversicherung hörtkorn.geothermic berechnet sich nach den Bohrmetern und unterscheidet sich, ob das von Ihnen beauftragte Bohrunternehmen Mitglied beim Bundesverband Wärmepumpe e.V. ist.

  • Prämie
    0,97 bis 1,05 Euro je laufender Bohrmeter bis 699 Gesamt-Bohrmeter
    zzgl. 19% gesetzliche Versicherungssteuer (= 1,15 bis 1,25 Euro)

    0,87 bis 0,95 Euro je laufender Bohrmeter von 700 bis 1.499 Gesamt-Bohrmeter
    zzgl. 19% gesetzliche Versicherungssteuer (= 1,04 bis 1,13 Euro)

    0,77 bis 0,84 Euro je laufender Bohrmeter ab 1.500 Gesamt-Bohrmeter
    zzgl. 19% gesetzliche Versicherungssteuer (= 0,92 bis 1,00 Euro)
  • Mindestprämie
    205,88 bis 222,69 Euro
    zzgl. 19% gesetzliche Versicherungssteuer (= 245,00 bis 265,00 Euro)

Zusätzlich kann die Deckungserweiterung 'Geothermic-PLUS' hinzugewählt werden, dessen Deckungsumfang wir weiter unten in dieser Rubrik für Sie erläutern. Der Mehrbeitrag für diesen Baustein beträgt 59,50 Euro inkl. 19% gesetzliche Versicherungssteuer.

Ihr individueller Versicherungsbeitrag wird im Rahmen der Zertifikats-Anforderung ausgewiesen, somit kennen Sie bereits von Beginn an die genauen Kosten. Der Versicherungsbeitrag ist eine Einmalprämie, d.h. die Versicherungsprämie wird einmalig auf Basis der von Ihnen angegebenen Projektdaten erhoben. Weitere Prämienforderungen und Kosten entstehen Ihnen nicht. Auf dem Versicherungszertifikat, welches online generiert wird, erscheint die Rechnung am Ende der zweiten Seite. Bitte begleichen Sie die dort genannte Einmalprämie unter Angabe Ihrer Zertifikatsnummer auf die ebenfalls genannte Bankverbindung.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Bohrunternehmen muss Fachfirma nach DVGW-Merkblatt W 120 sein, dies garantiert eine hohe Qualität von Mitarbeitern und Bohrequipment
  • Auslegung und Ausführung der Erdwärmesondenanlage muss entsprechend den technischen Vorschriften und Regeln, insbesondere nach der Richtlinie VDI 4640 (thermische Nutzung des Untergrundes) durchgeführt werden
  • Die geologisch-hydrogeologische Aufnahme der Bohrung mit allen Ergebnissen muss protokolliert werden
  • Die Endteufe darf nicht tiefer als 200 m liegen

Bei Verstoß gegen die genannten Punkte ist der Versicherer zur Kündigung des Versicherungsvertrags berechtigt oder bei Schäden ganz oder teilweise leistungsfrei.

Was ist versichert?

Der Versicherer leistet bei unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen von Sachen, wie beispielsweise Gebäuden/Inhalt von Gebäuden, einschließlich Flora und Fauna, Eigen- und / oder Drittschäden, durch Bohrvorhaben, welche zur Erstellung von Erdwärmesonden dienen.

Der Versicherer leistet insbesondere Entschädigung für Sachen bei Schäden durch:

  • Erdhebung, Erdsenkung
  • Erdbeben, Erdrutsch
  • Anschnitt von artesisch gespannten Grundwasserleitern - Überflutung, Langzeitveränderung am regionalen hydraulischen Regime
  • Gasaustritt
  • Eintrag mikrobiologischer Verunreinigungen, ggf. Verschleppung und Ausdehnung von Verschmutzungen
  • Hydraulischen Kurzschluss zweier getrennter Grundwasserstockwerke, ggf. Veränderung der Grundwassereigenschaften, Salzaufstieg

Mitversichert gelten auch die Kosten für:

  • Aufräumung und Entsorgung von Sachen
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Dekontamination und Entsorgung von Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzmaßnahmen
  • Provisorische Schutzmaßnahmen
  • Hotelkosten
  • Schadensuche
  • Rechtsschutz bei unbegründeten Ansprüchen Dritter
  • Sachverständige / Experten
  • Arteserverschluss
  • Umsonst aufgewandte Bohrungen
  • Stillstand von Bohrequipment

Der rechtsverbindliche Versicherungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag.

Was ist 'Geothermic-PLUS'?

Sofern vereinbart, werden Umbaukosten und/oder Kosten für die Neuinstallation des Heizungssystems entschädigt, sofern nach einem versicherten Schadenereignis, z.B. Anbohren eines Artesers, die Fertigstellung der Erdsonde durch eine behördliche Anordnung untersagt wird. Die Entschädigungsleistung für diesen Baustein ist auf maximal 5.000,00 Euro begrenzt.

Die Mehrprämie für diese Erweiterung beträgt 59,50 Euro inkl. 19% gesetzliche Versicherungssteuer.  Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Diese Deckungserweiterung ist nicht Gegenstand der behördlichen Forderungen in Baden-Württemberg oder der MAP/BAFA-Förderung hinsichtlich einer sog. verschuldensunabhängigen Versicherung.

Was ist nicht versichert?

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch:

  • Schäden, welche nicht unvorhergesehen sind oder bereits eingetreten sind
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten
  • Krieg
  • Innere Unruhen
  • Terrorakte
  • Kernenergie

Der rechtsverbindliche Versicherungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag.

Was mache ich in einem Schadenfall?

Informieren Sie bitte unverzüglich die im Versicherungszertifikat benannten Stellen. Im Versicherungszertifikat ist das Verhalten im Schadenfall beschrieben, bitte beachten Sie diese Vorgaben. Einer unserer ersten Schritte nach Ihrer Schadensmeldung wird die Kontaktaufnahme mit Ihnen sein, wir werden dann gemeinsam eine Bestandsaufnahme vornehmen und die weiteren Schritte abstimmen.

Was ist, wenn ein Schaden erst eine Weile nach der Bohrung auftritt?

Sie haben nach Ende der Bohrung noch eine Nachhaftungszeit von 24 Monaten. Alle Schäden, welche in dem Zeitraum durch die Bohrung verursacht werden, sind versichert.

Ist es möglich als Bohrunternehmer, Planer oder SHK-Unternehmer die Anmeldung für Kunden zu übernehmen?

Dies ist möglich, grundsätzlich kann jeder die Anmeldung vornehmen, lediglich die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz müssen erfüllt sein und der Bohrer muss gelistet sein. Ob dieser gelistet ist, können Sie bei der Anmeldung zum Zertifikat über ein Auswahlmenü erkennen. Jedoch empfehlen wir, dass der Bauherr die Anmeldung bzw. die Prämienzahlung selbst vornimmt, somit kann sich der Bauherr die möglicherweise anfallende Mehrwertsteuer sparen.

Mein favorisierter Bohrer ist bei der Zertifikatanmeldung nicht gelistet, was soll ich nun machen?

In diesem Fall müssen Sie auf einen der genannten Qualitätsbohrer ausweichen. Wenn Ihr Bohrer ebenfalls gelistet werden möchte, bitten wir um Kontaktaufnahme. Gerne informieren wir über das weitere Vorgehen.

Ich habe das Zertifikat erstellt, erhalte ich noch eine Rechnung oder einen sonstigen Nachweis zum Versicherungsschutz?

Nein, durch das erstellte Zertifikat ist Ihre Bohrung zum Rahmenvertrag rechtsverbindlich angemeldet, durch Ausgleich der auf dem Zertifikat genannten Prämie tritt der Versicherungsschutz in Kraft.

Was muss ich machen, wenn sich die Bohrdauer verlängert oder die Bohrtiefe ändert?

Sollte sich zwischen Anmeldung und Durchführung der Erdsondenbohrung hinsichtlich geplanter Bohrtiefe oder Bohrdauer Änderungen geben, so informieren Sie uns bitte umgehend. Unsere Kontaktdaten stehen auf Ihrem Zertifikat, teilen Sie uns bitte per E-Mail Ihre Änderungen mit, wir aktualisieren dann gerne schnell und unbürokratisch Ihr Zertifikat.

Existieren staatliche Förderprogramme?

Für den Einbau einer Wärmepumpe kann man Förderung beantragen, entweder in Form eines Zuschusses vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder in Form eines zinsgünstigen Kredits der KfW-Bank. Die Fördergelder des BAFA und der KfW kommen aus dem Marktanreizprogramm (MAP), mit dem die Bundesregierung die Energiewende in Deutschland vorantreiben möchte. Aktuelle sowie ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesverband Wärmepumpe e.V.   

Selbstverständlich wird die Bohrlochversicherung hörtkorn.geothermic von der BAFA als verschuldensunabhängige Versicherung akzeptiert.

Meine Angaben im Versicherungszertifikat werden nicht richtig dargestellt?

Die von Ihnen angegebenen Projektdaten, wie z.B. Bohrunternehmen, Ort der Bohrung etc. werden im generierten Versicherungszertifikat genannt. Jeder Browser verwendet ein eigenes Darstellungsprogramm als Plug-in, so kann es hin und wieder zu Darstellungsfehlern kommen, dies können wir leider nicht verhindern. Speichern Sie in diesem Fall das PDF und öffnen Sie es direkt im Programm 'Adobe Acrobat Reader DC'. Das Programm können Sie sich kostenfrei auf der Internetseite https://get.adobe.com/de/reader/ herunterladen. Nach erfolgreicher Installation sollte die richtige Darstellung sowie ein optimaler Druck von PDF-Dateien gewährleistet sein.